Entscheidung zum Bürger*innen-Begehren

Wir halten uns an Recht und Gesetz und stärken dadurch die Demokratie

Das Wahlamt der Universitätsstadt Marburg hat den Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids geprüft. Die Prüfung erfolgte unabhängig aller politischer Wertungen oder gar Weisungen. Dafür wurde zusätzlich die Expertise eines unabhängigen Experten der European Business School (EBS) in Wiesbaden hinzugezogen. Prof. Dr. Martin Will von der EBS hat einen Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien und Rechtsgeschichte an der EBS Law School in Wiesbaden inne.

Als Ergebnis dieser unabhängigen Prüfung empfiehlt das Wahlamt die Ablehnung des Antrags auf Bürgerentscheid auf Basis mehrerer Gründe, die allein für sich genommen jeweils die rechtliche Unzulässigkeit eines Bürgerentscheids begründen. Dem muss die Stadtverordnetenversammlung folgen, wenn sie die Argumentation des Wahlamts teilt:

„Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die für Ermessenserwägungen keinen Spielraum lässt. Die Zulassungsentscheidung ist damit insbesondere politischen Überlegungen unzugänglich. Da vorliegend die Voraussetzungen des § 8b HGO nicht erfüllt sind, ist das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen.“

„Wir haben verstanden. Die Befürchtungen vieler Menschen auf unzumutbare Belastungen sind groß. Deshalb hat die SPD-Fraktion schon vor einigen Wochen einen neuen, sachlichen Dialog jenseits der verkürzten Diskussio um die Anzahl von Parkplätzen gefordert. Wir wollen mehr Lebensqualität für alle, mehr Sicherheit im Verkehr und unseren Beitrag für den Klimaschugtz leisten. Der Magistrat ist in gleicher Weise aktiv. Wir müssen nun nach Wegen suchen, den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft wieder herzustellen. Wir sind bereit.“ (Steffen Rink, Vorsitzender der Marburger SPD-Fraktion).

Informieren Sie sich hier:

Zum Nachlesen:
Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung

Links:
Hessiche Gemeindeordnung (HGO) Paragraphen 8a (Bürgerversammlung) und 8b (Bürgerentscheid)

Pressemitteilung der Stadt zur Zulässigkeit:
https://www.marburg.de/portal/meldungen/buergerbegehren-muss-abgelehnt-werden-900010824-23001.html

Pressemitteilung der Stadt mit Statement OB:
https://www.marburg.de/portal/meldungen/oberbuergermeister-spies-bietet-gespraeche-an-900010825-23001.html

Das Konzept MoVe35 finden Sie hier nochmals zum Nachlesen.