Anträge im Stadtparlament 2019

1.: Verkehrskonzept Kaufpark Wehrda

Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Ortsbeirat Wehrda und dem Vorstand des Werbekreises Kaufpark Wehrda e.V. ein nachhaltiges und großräumiges Verkehrskonzept für den Kaufpark Wehrda zu entwickeln, das alle Verkehrsteilnehmer*innen und Möglichkeiten der Mobilität berücksichtigt und nicht nur den aktuelle, sondern auch die zukünftigen Anforderungen hinsichtlich

– Erreichbarkeit

– Verbesserung des Verkehrsflusses

– Sicherheit von Fußgängern und Radfahrer einschließt.

2.: Machbarkeitsstudie Verkehrsentwicklung im Marburger Westen

Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung des Beschlusses vom Dezember (Verkehrsanbindung der Pharmastandorte Marbach und Görzhäuser Hof – VO/6564/2018) eine Bedarfs- und Machbarkeitsstudie für die Verkehrsentwicklung im Marburger Westen in Auftrag zu geben. Dabei sollen insbesondere Aspekte des gegenwärtigen und künftig absehbaren Verkehrsaufkommens, der Verkehrsströme, möglicher Routen und ihrer Alternativen für die verschiedenen Verkehrsträger sowie die möglichen Instrumente zur Lenkung der Verkehre mit dem Ziel der umweltverträglichen Abwicklung der Lieferverkehre und der Vermeidung motorisierten Individualverkehrs unter Berücksichtigung des ÖPNV und des Radverkehrs analysiert, bewertet und in ein Entwicklungskonzept integriert werden.

Darüber hinaus soll ein möglicher Bahnanschluss des Standorts Görzhäuser Hof an die Obere Lahntalbahn im Sinne der Entlastung des Straßenverkehrs einbezogen werden. 

Die Studie soll Gegenstand eines Prozesses der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger werden.

Der Magistrat wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Haushalt 2019 zur Einholung eines Gutachtens bis zu 100.000 € einzusetzen.

3.: Parkdeck alte UB

Der Magistrat wird gebeten, nach den positiven Signalen der Universitätsleitung bzgl. des Parkdeckbaus auf dem Parkplatz der alten Universitätsbibliothek zügig das Gespräch mit den Verantwortlichen der Philipps Universität und dem Land Hessen zu führen. Dabei soll ausgelotet werden, ob und wie ein Parkdeckneubau realisiert werden kann.

In diesem Zusammenhang ist die Schaffung eines Verkehrsknotenpunkts „Marburg Mitte“ zu prüfen. Dabei sollen insbesondere ein Bahnhaltepunkt sowie eine zentrale Bushaltestelle bzw. ein kleiner Busbannhof in Betracht gezogen werden, um den Pendlern gute Möglichkeiten zur Nutzung des OPNV zu eröffnen.

Über den Gesprächsverlauf soll der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung zeitnah informieren.

4.: Modernisierungsmaßnahmen GWH am Richtsberg

Die Stadtverordnetenversammlung stellt mit Bedauern fest, dass die GWH mit ihren Plänen zur Neugestaltung der Heizung für über 400 Wohnungen am Richtsberg zu einer großen Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter beigetragen hat. Zudem hält sie die mit der Stadt Marburg geschlossene Vereinbarungen zum Klimaschutzkonzept Richtsberg nicht ein.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die GWH auf, alle Mieterinnen und Mieter in einer Form zu informieren, die sie auch verstehen. Dabei muss insbesondere das Anschreiben in den Sprachen der Bewohnerinnen und Bewohner formuliert sein. Die genauen Bauvorhaben, die Kostenaufstellungen und die Folgekosten sollen allgemeinverständlich in der Sprache der Mieter erläutert werden

Die Stadtverordnetenversammlung geht davon aus, dass die Kooperationsvereinbarung, als Ergebnis des Energiekonzepts Richtsberg, als Grundlage auch für das Handeln der GWH dient. Danach sind die Quartiersbewohner in den Umsetzungsprozess einzubinden und die soziale Nachhaltigkeit zu gewährleisten; beides kann wegen der kurzen Vorlaufzeit nicht sichergestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung ersucht die GWH um Erläuterung, warum die GWH erst kurz vor Weihnachten 2018 ihre Mieter über die Maßnahmen informiert hat, die schon im März 2019 beginnen sollen.

Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass die GWH die Stadtwerke als örtlichen Energieversorger und Kooperationspartner des Energiekonzepts Richtsberg in die Planungen einbezieht. Nur so können entsprechend der Kooperationsvereinbarung der Einsatz und die Vernetzung effizienter Anlagentechnik im Quartiersverbund sichergestellt werden.

Der Magistrat wird beauftragt die Wohnungsbaugesellschaft GWH wegen der umfangreichen Vorhaben von Modernisierungsmaßnahmen von 404 Wohnungen am Richtsberg zu kontaktieren und um Sachaufklärung zu bitten sowie die Einhaltung angemessenerer Kommunikationsstandards als auch der Kooperationsvereinbarung einzufordern und diesen Beschluss weiterzuleiten.

5.: Ladestationen Straßenlaternen

Der Magistrat wird gebeten, die Stadtwerke mit einer Prüfung zu beauftragen, ob in Straßenlaternen Anschlüsse für Ladestationen für Elektroautos eingebaut werden können. Dies könnte im Rahmen einer allgemeinen Erweiterung des Stromnetzes und der Ertüchtigung der Trafostationen an bestimmten Stellen möglich sein – vorausgesetzt Straßenlaternen und Abstellflächen für E-Fahrzeuge aller Art liegen logistisch sinnvoll.

6.: Unterstützung Fachkräfte und Meisterprämie Handwerk

Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass die derzeitige Prämie von 1.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung auf 4.000 Euro erhöht wird. Außerdem soll die Landesregierung darüber hinaus eine Förderung für Betriebsgründungen bzw. Betriebsübernahmen einführen.

7.: Afföllerwiesen

Der Magistrat wird gebeten, über den jeweils aktuellen Stand und mögliche Pläne zu dem Parkplatzgelände an den Afföllerwiesen zu berichten.

Der Magistrat ist angehalten, bei allen Entwicklungen des Geländes an den Afföllerwiesen im Bereich des g-werks mit dem Theater neben dem Turm (TNT) und dem Cafe Trauma dafür zu sorgen,

– dass die bestehenden Kultureinrichtungen in ihrer bisherigen Tätigkeit durch eventuelle Veränderungen, die sich durch eine Veräußerung des angrenzenden Grundstücks ergeben könnten, nicht eingeschränkt und dass bestehende Rad- und Fußwegeverbindungen nicht beeinträchtigt werden.

– dass Parkplätze mindestens in ihrer bisherigen Anzahl erhalten und auch wie bisher öffentlich nutzbar bleiben. Eine Bewirtschaftung durch die Stadtwerke Marburg ist anzustreben.

Diese Maßgaben sind rechtlich verbindlich von der Stadt festzulegen.

8.: Mobilitätsstrategie

Der Magistrat wird beauftragt, eine ganzheitliche Mobilitätsstrategie für die Stadt Marburg zu entwerfen. Sie soll unter breiter Bürgerbeteiligung erarbeitet und mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Bereits laufende Maßnahmen wie zum Beispiel der Green-City-Plan, das Elektromobilitätskonzept und insbesondere folgende Aspekte werden berücksichtigt:

– der prognostizierte Anstieg von weiteren 3.000 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der steigenden Anzahl an Beschäftigten

– Mobilitätswandel aufgrund neuester Technologien und sich veränderndem Mobilitätsverhalten aller Verkehrsteilnehmer

– Sicherheit für ALLE Verkehrsteilnehmer – insbesondere in den Wohnquartieren

– Verminderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen

– effiziente und schnelle Abwicklung des Verkehrs auf sogenannten Hauptrouten/Schnellstraßen für den ÖPNV, MIV und Radverkehr

– attraktive Gestaltung des Straßenraums

– attraktive Anbindung der aller Außenstadtteile

Des Weiteren muss ein entsprechender Finanzierungsplan für die Umsetzungsphasen erarbeitet werden.

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, regelmäßig über die Entwicklung der Mobilitätsstrategie zu berichten.

9.: Straßenbeitragssatzung

Der Magistrat wird gebeten,

vor dem Hintergrund der seit Mai 2018 in Hessen möglichen geänderten Finanzierung der Straßenbaubeiträge Folgendes zu veranlassen:

Die seit dem 04. September 2003 gültige Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werden. Die dazu nötigen rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen hierzu sind zu treffen.

Dies hat rechtzeitig zu erfolgen, um die Auswirkungen entsprechend in der Haushaltsplanung für 2020 berücksichtigen zu können.

Neue Straßenbaumaßnahmen direkt unter Berücksichtigung der anstehenden Aussetzung der Straßenbeitragssatzung zu planen.

Das Marburger Straßennetz ist einer Sichtung und Kategorisierung zu unterziehen, um den jeweiligen Sanierungsbedarf der einzelnen Straßen zu ermitteln. Hier ist eine mehrstufige Skala zu entwickeln, aus der sich auch eine Prioritätenliste ableiten lässt.

Der Gesamtbedarf der Straßensanierungen ist so darzustellen, dass in einem weiteren Schritt – analog zu BiBaP – eine verlässliche mittelfristige Planung der vorzunehmenden Straßensanierungen für die Stadt zu Stande kommt, die wirtschaftlich tragbar, transparent, nachvollziehbar und bedarfsgerecht abgewickelt werden kann, um eine nachhaltige Werterhaltung und Tüchtigkeit des Marburger Straßennetzes zu gewährleisten. Dabei sind begleitende infrastrukturelle Tiefbaumaßnahmen insbesondere mit den Stadtwerken zu berücksichtigen und zu koordinieren und ein straßenbaulicher Standard festzulegen. Soweit es sich dabei um Anliegerstraßen handelt, sollte dieser Standard stadtweit möglichst einheitlich sein. Durchgangsstraßen und Straßen mit besonderer örtlicher und überörtlicher Bedeutung sind nutzungsorientiert so zu planen und zu gestalten, dass für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen angemessen Raum zur Verfügung steht – ebenso für die Abwicklung des ÖPNV mit dessen begleitenden Infrastruktur.

10.: Runder Tisch Trennungskinder

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg konstituiert – wenn möglich in Kooperation mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf – eine Expertenrunde Trennungskinder mit dem Ziel die Aktivitäten der mit Trennungsfamilien befassten Institutionen besser zu koordinieren und Interventionen gemeinsam sinnvoller abzustimmen.

Die Geschäftsführung der Expertenrunde übernimmt das Jugendamt der Stadt Marburg. Teilnehmen sollen vor allem Familienrichter*innen, Fachanwält*innen; Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen und weiteren Freien Trägern, die mit Trennungsfamilien beschäftigt sind; darüber hinaus Gutachter*innen und Verfahrensbeiständ*innen.

Die Expertenrunde Trennungskinder erarbeitet konzeptionelle Empfehlungen zur Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern sowie Richtlinien im Umgang mit Hochstrittigkeit der Eltern und Eltern-Kind-Entfremdung.

11.: freiwilliger Rauchverzicht Fahrgastunterstände

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einführung einer Initiative, die einen freiwilligen Rauchverzicht an Fahrgastunterständen forciert.

12.: Klimanotstand

Die Stadtverordnetenversammlung Marburg

  1. ruft den Klimanotstand aus und erkennt damit die Klimakrise als existentielle Bedrohung für die Artenvielfalt und den Menschen an. Die Klimakrise und ihre auch sozialen Implikationen sind die größte Herausforderung, die die Menschheit zu lösen hat. Zugleich ist mit ihr die Chance zur Erneuerung unserer Wirtschaft verbunden: Für zukunftsfähige Arbeitsplätze und sozialen Ausgleich, indem wir unser Gemeinwesen aus der unsicheren Abhängigkeit fossil-atomarer Energieimporte führen und stattdessen auf heimische Wertschöpfung setzen. Die Behebung dieser Krise muss fortan höchste politische Priorität innehaben. Dabei müssen gleichzeitig die wirtschaftlichen und sozialen Chancen genutzt werden. Dies muss bei jeder politischen Entscheidung und jedem Handeln der Exekutive berücksichtigt werden. Entscheidungen dürfen nicht zu Ungunsten der Pariser Klima-Ziele getroffen werden.
  2. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen auf allen Ebenen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Um dieses Ziel noch erreichen zu können, braucht es mutige Entscheidungen und Gesetzgebungen auf allen Ebenen.
  3. ersucht den Ältestenrat, sich auf ein Verfahren zu verständigen, wie die Einhaltung des Klimaziels Netto 0 bis 2030 zu berücksichtigen ist und andere, damit verbundene elementare gesellschaftliche Aufgaben in angemessener Weise in allen parlamentarischen Vorgängen berücksichtigt werden können.
  4. beschließt einen mit unabhängigen, externen Fachleuten besetzten Klimabeirat zur Begleitung und Bewertung der Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels einzusetzen.
  5. fordert den Magistrat auf, der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit entsprechend Maßnahme M36 „Klimaschutz-Controlling“ des Integrierten Klimaschutzkonzepts für die Universitätsstadt Marburg aus dem Jahr 2011 nunmehr jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten und danach im Abstand von jeweils 4 Jahren vorzulegende, ausführliche Klimaschutzberichte zu erstellen. Die Maßnahme M36 muss ans Pariser Klimaziel und den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. Falls der Bericht aufzeigt, dass die Stadt Marburg und die von ihr kontrollierten Gesellschaften/Beteiligungen ihren Zielen nicht nachkommen, wird die Stadt verbindlich nachbessern und ihr Handeln entsprechend korrigieren.
  6. fordert Land Hessen, Bund und EU auf, mutige, wirksame und sozial-gerechte Maßnahmen zu ergreifen, um eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 1,5° C zu erreichen.
  7. beauftragt den Magistrat die bisherigen Beschlüsse und Pläne zum Klimaschutz aufzubereiten und in einem Bürger*innenbeteiligungsprozess gemeinsam mit Marburger Bürger*innen, Vereinen, Initiativen und sonstigen Expert*innen zu überprüfen. Am Ende des Jahres 2019 soll ein erster Aktionsplan stehen, der konkrete Schritte zur Reduzierung der CO2-Emissionen auf Nettonull bis 2030, des Energieverbrauchs, der Steigerung der Energieeffizienz und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Marburg vorsieht. Schon im Haushaltsplan 2020 sind die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen dafür bereitzustellen.

13.: Sicherheit Fahrradfahrer: Konzept “Licht an”

Der Magistrat wird gebeten:

– Die bereits von ihm durchgeführte Kampagne „Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr“ verstärkt fortzuführen, sich in Punkto der Verkehrssicherheit auf Marburgs Straßen noch stärker zu engagieren und die Kampagne „Licht an!“ auszubauen.

– mit einem Mehr an Sicherheit, ein Mehr an Miteinander im Marburger Straßenverkehr zu erzeugen.

14.: Smart Parken

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit ein bargeld- und ticketloses Bezahlsystem zum Parken in Marburg eingeführt werden kann. Die Prüfung soll neben den öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet auch die Parkhäuser, die durch die Stadtwerke bewirtschaftet werden, einschließen.

Bei der Suche nach einem geeigneten System für die Universitätsstadt Marburg sollen insbesondere Systeme ins Auge gefasst werden, die die Autofahrer über eine App direkt zu freien Parkplätzen leitet bzw. diese direkt anzeigen kann.

15.: Verkehrssichere Fahrräder

Der Magistrat der Stadt Marburg wird gebeten, die Einrichtung eines Tages der Fahrradsicherheit in der Marburger Innenstadt (evtl. in der Wilhelmstraße, am Radweg an der Lahn oder vor Schulen) unter Einbeziehung des ADFC und der Einzelhändler sowie des Ordnungsamtes umzusetzen. Hierbei soll die Verkehrssicherheit des einzelnen Fahrrades im Mittelpunkt stehen.

16.: E-Scooter-Verleihsystem

Der Magistrat wird beauftragt, einen geeigneten Partner für ein E-Scooter-Verleihsystem in Marburg zu finden und in Zusammenarbeit mit Partnern wie zum Beispiel der Universität, dem Studentenwerk oder den Stadtwerken die Einführung eines solchen Systems in Marburg in die Wege zu leiten, sobald die rechtlichen Rahmenbedienungen dafür geschaffen sind.

17.: Müllproblematik Richtsberg

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen und Änderungen vorgenommen werden müssen, damit die Müllproblematik am Richtsberg beseitigt wird.

Hierzu gehören Restmüll, Gelber Sack, Papiermüll sowie Sperrmüll. Dabei ist eine mindestens 14-tägige Entsorgung von Restmüll, Plastikmüll sowie Papiermüll anzustreben.

Die Anzahl der vorhandenen Stellplätze und Behältnisse müssen dahingehend überprüft werden, ob sie ausreichend sind.

Zudem soll geprüft werden, unter welchen Bedingungen ein fester monatlicher Abholtermin für den Sperrmüll am Richtsberg eingerichtet werden kann, da das jetzige System nicht ausreichend ist.

Die Installation von Unterflurcontainern, analog den Glascontainern, soll als Möglichkeit, unter Einbeziehung der Fachkompetenzen des DBM, geprüft werden.

18.: Multiresistente Keime

Der Magistrat wird gebeten, einen Bericht des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Betroffenheit des Landkreises zur Belastung mit multiresistenten Keimen in Gewässern anzufordern und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

19.: Ampelpärchen

Die Stadtverordnetenversammlung ruft den Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde dazu auf, die für den Christopher-Street-Day Mittelhessen 2019 in der Innenstadt Marburgs angebrachten Ampelpärchen dauerhaft an den Ampeln (nur an Fußgängerüberquerungen) anzubringen, anstatt sie wieder entfernen zu lassen.

20.: Abbiegeassistent

Der Magistrat wird beauftragt im Sinne der Verkehrssicherheit und zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmer/innen an sämtlichen städtischen LKW´s geeignete Abbiegeassistenten, sofern es sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist, nachzurüsten und bei Neuausschreibungen entsprechende Assistenzsysteme direkt zu berücksichtigen.

21.: Lichtverschmutzung

Der Magistrat wird gebeten eine Richtlinie zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht im Außenbereich zu entwickeln, um dem zunehmenden Problem der Lichtverschmutzung entgegenzuwirken. Dabei sollen insbesondere

1) Eigene Gebäude der Universitätsstadt Marburg sowie der Töchter auf ihre Art der Außenbeleuchtung überprüft und optimiert werden.

2) Gebäude der Universität und der Kirchen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen überprüft und nach Möglichkeit optimiert werden.

3) Straßenbeleuchtung optimiert und überprüft werden.

4) Sowie Beratungsangebote für Bauherren, private Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende geschaffen werden.

22.: Hakenkreuzschmierereien, Verunglimpfungen, Rassismus

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt aufs Schärfste jedwede Art verfassungswidrigen Verhaltens, wie es etwa kürzlich mehrfach im Stadtgebiet in Form von Schmierereien und Symbolen auftauchen, seien es Hakenkreuze in Wehrda oder die Verunglimpfung des „Garten des Gedenkens“ mit einem eindeutigen Schriftzug.

Sie bekräftigt ihre bisher schon getroffenen Beschlüsse gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, rechte Gewalt und Verfassungsfeindlichkeit in jeglicher Form.

Die Stadtgesellschaft hat vielfach gezeigt, dass sie derart menschenverachtende Äußerungen oder Aktionen in allergroßer Mehrheit nicht zu dulden bereit ist.

Daher ist sie auch aktuell wieder aufgerufen, sich deutlich gegen solche Verunstaltungen und die ihnen zugrundeliegenden menschenverachtenden Geisteshaltungen auszusprechen und dafür einzutreten, diesen keinen Raum in der Öffentlichkeit zu geben.

Wir sagen Nein zu allen Bestrebungen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft angreifen, und sei es nur in Form von Symbolen, mit denen womöglich versucht werden soll, Tabus zu brechen. Derartige Symbole sind verboten und dürfen in keiner Weise geduldet werden.

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die derartige Vorfälle beobachten, diese anzuzeigen, damit ihre Verursacher strafrechtlich verfolgt werden können.

23. Auswirkungen Klimaschutzpaket

Der Magistrat wird gebeten, in den nächsten Sitzungen von Umwelt- und gegebenenfalls auch im Haupt- und Finanzausschuss darzulegen, welche Ergebnisse und Konsequenzen das in der letzten Woche vorgestellte Klima-Paket der Bundesregierung konkret für die Stadt Marburg hat oder haben kann.

Es soll dargelegt werden, wo und inwiefern Maßnahmen aus diesem Paket die Stadt Marburg bei der weiteren Umsetzung der Klimabeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und bei der Aufstellung und Umsetzung des Klimaaktionsplans, insbesondere finanziell oder anderweitig, unterstützen kann und bei der Aufstellung bedacht werden sollten.

24.: Schwimmbad Aquamar

Der Magistrat wird gebeten, die Stadtverordnetenversammlung, Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Schwimmvereine über den aktuellen Sachstand und Umfang der technischen Mängel der Dachkonstruktion des AquaMars zu informieren, die kurzfristig einen Badebetrieb in diesem Schwimmbad unmöglich machen.

Der Magistrat und die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedauern die temporäre Schließung des AquaMars außerordentlich und setzen sich dafür ein, dass die Schäden nach Möglichkeiten schnell behoben und ein geregelter Badebetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob Übergangslösungen gemeinsam mit dem Badebetrieb in Wehrda gefunden werden können, damit das Schulschwimmen sichergestellt und der Vereinssport aufgefangen wird und auch die Öffentlichkeit nach Möglichkeiten das Schwimmbad nutzen kann.

25.: Begrünung Dachflächen

Der Magistrat wird gebeten

  1. Die Dächer der Wartehäuschen an den vorhandenen Bushaltestellen begrünen zu lassen, soweit das ohne unverhältnismäßig hohe Kosten möglich ist.
  2. Dafür Sorge zu tragen, dass ab sofort bei allen neu zu errichtenden Wartehäuschen nach Möglichkeit eine Begrünung erfolgt.
  3. Auf Basis des Grünflächenkatasters ein Programm vorzubereiten, das eine Begrünung aller potenziell möglichen Dachflächen der stadteigenen Gebäude und der Gebäude der städtischen Gesellschaften vorsieht soweit dies technisch möglich und finaziell vertretbar ist.
  4. Das bestehende Förderinstrument für Gründach-Zuschüsse zu verstetigen und zu verbessern, indem Fristen für Antragstellung und Ausführung entfallen und indem nach Möglichkeit auch Eigenleistungen bezuschusst werden können.

26.: Abstellplätze für Fahrräder in Oberstadt

Der Magistrat wird gebeten im Umfeld des Marktplatzes / Stadtverordnetensitzungssaales ausreichend Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen.

27.: Fahrradgaragen

Der Magistrat wird gebeten, ggf. in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Marburg GmbH, die Fahrradgaragen an der Südseite des Parkhauses Pilgrimstein wieder nutzbar zu machen und, wenn möglich, in der Innenstadt weiter solche Fahrradgaragen zu errichten.

28.: Sachstand Wohnheim Richtsberg 88

Der Magistrat der Stadt Marburg möge beim Studentenwerk Marburg die nötigen Informationen einholen und anschließend berichten, wie der aktuelle Sachstand um die Zukunft des durch Brand geschädigten Gebäudes Am Richtsberg 88 aussieht. Insbesondere ist dabei von Interesse, wie, wo und in welcher Form das Studentenwerk Ersatz für die dort weggefallenen Wohneinheiten gesorgt hat.

In diesem Zusammenhang bitten wir insbesondere für eine Gegenüberstellung folgender Zahlen vor dem Brand und heute:

– Wie viele Wohneinheiten waren dort untergebracht – und wo sind diese neu entstanden?

– Wie viele Wohneinheiten mit mehr als 1 Zimmer Küche Bad standen am Richtsberg 88 für Studierende mit Kindern zur Verfügung? Wie viele vergleichbare Wohneinheiten hat das Studentenwerk für Studierende mit Kindern stattdessen neu geschaffen (und wo)?

– Wie viele Wohneinheiten für ausländische Studierende sind durch den Brand weggefallen und wie viele wurden für diese Zielgruppe stattdessen neu geschaffen (und wo)?

– Wie viele barrierefreie Wohneinheiten für Studierende standen vor dem Brand am Richtsberg 88 zur Verfügung und wie viele entsprechende Wohneinheiten hat das Studentenwerk stattdessen neu geschaffen?

– Was ist aus den provisorisch angebotenen Ersatzwohnungen geworden: stehen diese weiterhin zur Verfügung?


29.: Haus der Nachhaltigkeit

Der Magistrat wird aufgefordert, ein „Haus der Nachhaltigkeit“ zu konzipieren und dabei die nachfolgenden Ziele zu berücksichtigen:

a)      Initiativen aus den Bereichen Umweltbildung, soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit, Verantwortung für Eine Welt und globale Gerechtigkeit erhalten im Haus der Nachhaltigkeit Räumlichkeiten für ihre Arbeit, der auch für die Stadtgesellschaft als Kristallisationspunkt erkennbar ist.

b)      Durch entsprechende Ausstattung – insbesondere durch Coworking-Spaces, gemeinsam nutzbare Räume und technische Infrastruktur – entsteht ein Ort des Austauschs und der Synergie unter den Initiativen und der Stadtgesellschaft.

c)      Die gemeinsame Nutzung in einem offenen Konzept, das auch für künftig entstehende Initiativen offen ist, setzt Impulse für mehr Nachhaltigkeit in den Bereichen des sozialen Miteinanders, der Umweltbildung, der Begegnung des Klimawandels und des nachhaltigen Wirtschaftens und entfaltet Wirkung in die Stadtgesellschaft.

d)      Das Haus der Nachhaltigkeit ermöglicht die kostengünstige Nutzung, sowohl für dauerhafte Nutzung als auch für temporäre Projekte und Initiativen.

e)      Das Haus der Nachhaltigkeit ist barrierefrei erreichbar und nutzbar.

f)        Der Magistrat legt einen Vorschlag für Regeln der Nutzung und Verpflichtung auf übergreifende Zielsetzungen der Nutzer*innen vor, der vor der Einrichtung des Hauses der Nachhaltigkeit durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.

Mittel zur Planung sind im Entwurf für den Haushalt 2020 bereitzustellen.

30.: Sportstadt Marburg

Die Stadt Marburg wird vielfach als „Sportstadt Marburg“ bezeichnet. Aufgrund der Infrastruktur, der Möglichkeiten für Sporttreibende, der Anzahl der Vereinsmitglieder und letztlich auch aufgrund der Sportevents in den letzten Jahren trägt sie diesen inoffiziellen Namen zu Recht.

Einige deutsche Städte sind weitergegangen und haben die Bezeichnung als „Sportstadt“ auch offiziell eingeführt und dazu ein entsprechendes Logo entwickeln lassen.

Es würde auch Marburg gut zu Gesicht stehen, auf Briefbögen, Flyern und Plakaten des Fachdienstes Sport deutlicher sichtbar zu sein und mit den eigenen Kompetenzen zu werben.

Die Entwicklung des Logos könnte sich am offiziellen städtischen Logo orientieren bzw. dieses auch mit einbeziehen.

31.: Gütesiegel Fairtrade

Die „Fairtrade-School“ Kampagne bietet Schulen die Möglichkeit, sich für eine nachhaltige Entwicklung und den fairen Handel in einer globalisierten Welt einzusetzen sowie die Schülerinnen und Schüler durch Workshops, Fachvorträge und Bereitstellung von Materialien im Bereich „Globales Lernen“ für diese wichtige Thematik zu sensibilisieren.

Die Stadt Marburg feiert am 20. September dieses Jahres „10 Jahre Fairtrade-Stadt Marburg“. Vor diesem Hintergrund ist eine Kooperation der Schulen mit der Stadt Marburg bzw. mit der Steuerungsgruppe „Fairer Handel“ sinnvoll. Hintergrund der Kampagne ist nämlich einerseits, Schulen darin zu unterstützen den fairen Handel nachhaltig in die Schulstrukturen zu verankern, andererseits sollen durch vielfältige Aktions- und Vernetzungsangebote aber auch städtische Lebensbereiche angesprochen werden.

Um das Gütesiegel „Fairtrade-School“ zu erwerben, müssen 5 Kriterien erfüllt werden (Schulteam, Kompass, Produkte, Unterricht und Schulaktionen).

Der Magistrat wird gebeten, Schulen auf den Erwerb dieses Gütesiegels hinzuweisen und zu informieren. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen einer Schulleiter*innen-Konferenz erfolgen.

32.: Bestuhlung Schlossparkbühne

  1. Der Magistrat wird gebeten, ein Finanzierungskonzept für eine neue und bequeme Außenbestuhlung für die Schlossparkbühne zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis und zum Beschluss vorzulegen.
  2. Dieses Finanzierungskonzept soll in erster Linie von sogenannten Stuhlpatenschaften getragen werden, die von Einzelpersonen, Unternehmen, Vereinen, weiteren Einrichtungen sowie Institutionen übernommen werden können.
  3. Um eine erfolgreiche Finanzierung über die Stuhlpatenschaften zu gewährleisten, wird der Magistrat gebeten, ein kurzes Marketingkonzept dafür zu erarbeiten und umzusetzen.

33.: Entwicklung Afföllergelände auf Vorhabenliste

Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt die weitere Entwicklung am Afföller im Rahmen der Bürgerbeteiligung durch den Beteiligungsbeitrat auf die Vorhabenliste setzen zu lassen.

34.: Theaterbau

Der Magistrat wird beauftragt, einen Bedarfs- und Raumplan für einen Theaterbau zu erstellen sowie geeignete Standorte in Marburg zu identifizieren und auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.

35.: Sperrkonto

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen auf ein Sperrkonto für ausländische Studierende als Voraussetzung einer Aufenthaltsverlängerung zu verzichten ist und ob man dann entsprechend so verfahren kann.